Datenschutz in der Europäischen Union
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GEMEINSAME KONTROLLINSTANZ (GK) VON SCHENGEN

Als eine Ausgleichsmaßnahme für die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsparteien des Schengener Übereinkommens und der Einführung des Grundsatzes der einmaligen Kontrolle bei der Einreise in den Schengener Raum und des ansonsten freien Personenverkehrs wurde das Schengener Informationssystem (SIS) eingerichtet.

Der gemeinsam von allen Mitgliedsstaaten des Schengener Raums geführte Datenbestand enthält grundsätzlich zwei große Kategorien von Informationen: gesuchte oder unter Polizeiaufsicht stehende Personen sowie gestohlene Kraftfahrzeuge oder andere Sachen.

Kontrolliert wird das SIS durch die unabhängige "Gemeinsame Kontrollinstanz von Schengen" (GK), die sich aus Mitgliedern der Datenschutzbehörden der Vertragsparteien des Schengener Raums zusammensetzt.


 Letzte Änderung:
am 21.04.99
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